Kroatien ist EU-Mitglied: Aktuelle Reiseinformationen

Seit kurzem ist Kroatien Mitgliedstaat der Europäischen Union. Als solches ergeben sich für das Reiseland auch einige Änderungen, die Reisende bei der Urlaubsplanung berücksichtigen sollten. Neue Regelungen finden beispielsweise bei Einreise- und Zollbestimmungen Anwendung und auch darüber hinaus gibt es nun für den Urlaub in Kroatien einige besondere Vorteile. Die Republik Kroatien wurde am 1. Juli 2013 in den Verbund der Europäischen Union aufgenommen und ist nun dessen 28. Mitgliedsstaat. Nach Angaben der EU ist das touristische Interesse an Kroatien ungebrochen. Bis zu vier Millionen Reisende aus Europa pro Jahr verbringen die Urlaubszeit im sonnigen Kroatien, angefangen von dem reizvollen Festland mit malerischen Küstenstreifen bis hin zu den zahlreichen kroatischen Inseln. Was ändert sich für die Urlauber, die ab jetzt in Kroatien nicht mehr im EU-Ausland unterwegs sind?

Aktuelle Hinweise zu den Einreise- und Zollbestimmungen

Dem Schengen-Abkommen ist die Republik Kroatien bislang noch nicht beigetreten. Aus diesem Grund müssen deutsche Reisende auch weiterhin einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass auf Verlangen zur Personenkontrolle vorzeigen.

Beim Thema Zoll ist seit dem 1. Juli das geltende EU-Recht maßgeblich. Daraus ergeben sich auch entsprechende Änderungen der bislang eher strengen Im- und Export-Beschränkungen für Waren des persönlichen Bedarfs, die entsprechend zollfrei mitgeführt werden dürfen. Auch bei den Freimengen hat sich einiges getan, wobei die Höchstgrenzen nun teils höher liegen als zuvor. Kroatien Urlauber dürfen so zum Beispiel 800 Zigaretten, 110 Liter Bier, 60 Liter Schaumwein und 10 Liter Spirituosen mitführen.

Neuregelung für Flug- und Autoreisende

Als EU-Mitgliedsstaat muss Kroatien auch die EU-Fluggastrechteverordnung anerkennen, die beispielsweise Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, Flugausfall oder Annullierung einräumt.

Wer den Kroatien Urlaub mit dem eigenen PKW antritt, sollte sich ebenfalls auf einige gesetzliche Neuerungen einstellen. So können Bußgelder (z.B. Strafzettel), die an Reisende verhängt werden, auch von den deutschen Behörden vollstreckt werden. Sollte es um die Schadensabwicklung nach einem Unfall gehen, können Ansprüche gegen eine kroatische Versicherung auch von Deutschland aus geltend gemacht werden.

Reiseversicherung & Co.

Krank im Urlaub? Das wünscht sich niemand. Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall vorzusorgen. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union haben EU-Bürger Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Dies gilt nun auch für Kroatien. Dennoch raten Institutionen wie der Deutsche Reise-Verband (DRV) zu einem erweiterten Schutz in Form einer Auslandskrankenversicherung. Diese greift dann unter Umständen auch bei Belangen wie dem Rücktransport.

Interessant ist auch der Blick auf die Handy-Nutzung im Ausland. Für das EU-Mitglied Kroatien gelten nun auch die neuen Roaming-Regelungen mit entsprechenden Kostenobergrenzen für Telefonie, SMS und die Datennutzung.

Kroatien behält eigene Währung

Der Beitritt zur Europäischen Union ist nicht gleichbedeutend mit der Einführung des Euro als Zahlungsmittel. Kroatien behält weiterhin den Kuna als Währung, vielerorts können Touristen jedoch mit Euro bezahlen.

Weiterführende Hinweise:

– Länderinformation für Kroatien (Quelle: Auswärtiges Amt)

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