EU-Passverordnung umgesetzt – Aktuelle Reisehinweise
Seit dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder und Jugendliche auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Diese Neuregelung wurde mit der Umsetzung der EU-Passverordnung getroffen, die den Grundsatz verfolgt, dass jede Person über einen adäquaten Pass als Nachweis verfügen muss. Was müssen deutsche Urlauber in der Folge beachten? Die wichtigsten Hinweise zu den neu erforderlichen Ausweis- und Reisedokumenten fasst Urlaubsreise24 zusammen. Konnten Eltern ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter im eigenen Reisepass eintragen lassen, ist dies seit dem 26. Juni 2012 nun nicht mehr möglich. Alle bisherigen Kindereinträge haben ihre Gültigkeit verloren und müssen durch entsprechende eigene Ausweisdokumente ersetzt werden. Für die Erstellung der entsprechenden Dokumente werden von den Kindern, gleich welchen Alters, auch biometrische Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 erhoben. Dies wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich umgesetzt und muss daher auch bei der persönlichen Urlaubsplanung beachtet werden.
Welche Ausweis- und Reisedokumente für wen?
In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine grundsätzliche Ausweispflicht ab 16 Jahren. Wer verreisen möchte, benötigt aber künftig auch für Kinder unter 16 Jahren und alle Minderjährigen entsprechend gültige Ausweisdokumente. Je nach Alter werden Kinderreise- oder Reisepass sowie Personalausweis ausgestellt.
> Kinder bis einschließlich 12 Jahre benötigen auf Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
> Kinder älter als 12 J. müssen auf Auslandsreisen über einen gültigen Reisepass verfügen.
> Jugendliche ab 16 J. müssen sich mit einem gültigen Personalausweis und je nach Ziel mit einem Reisepass ausweisen.
Bei den zuständigen Behörden erhält man detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und den für die Beantragung benötigten Unterlagen. Die wichtigsten Punkte können wie folgt zusammengefasst werden.
Aktuelle Hinweise zum Kinderreisepass
Eltern müssen den Kinderreisepass (Gültigkeit: 6 Jahre) für Kinder bis einschließlich 12 Jahre bei der zuständigen Passbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Die Antragstellung erfolgt in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten und des Kindes. Mitzubringen sind dabei ein biometrisches Passbild, die Geburtsurkunde sowie die Ausweisdokumente der Eltern.
Aktuelle Hinweise zum Reisepass für Kinder und Jugendliche
Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, benötigen auf Auslandsreisen seit Ende Juni 2012 einen eigenen Reisepass. Wie beim Kinderreisepass ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines erziehungsberechtigten Elternteiles Pflicht. Zu den Antragsunterlagen gehören stets die Personennachweise beider Elternteile sowie ggf. eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht, die Geburtsurkunde des Kindes sowie das bis dahin gültige Ausweisdokument. Die Regelungen zum Reisepass schreiben außerdem vor, dass Fingerabdrücke genommen werden. Für unter 24-Jährige ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Aktuelle Hinweise zum Personalausweis auf Auslandsreisen
In einigen Reiseländern reicht es aus, wenn man sich mit einem deutschen Personalausweis ausweisen kann. Dieser wird für Jugendliche ab 16 Jahren ausgestellt und ist für unter 24-Jährige ebenfalls 6 Jahre gültig. Zwar wird der Personalausweis innerhalb der EU weiter als gültiges Reisedokument anerkannt, reicht aber für andere Auslandsreisen nicht aus. Hierfür ist die Beantragung eines eigenen Reisepasses zwingend notwendig.